(1) Der Schrottkogel wird zum Landschaftsschutzgebiet „Schrottkogel“ erklärt.
(2) Das Landschaftsschutzgebiet „Schrottkogel“ befindet sich südlich der Ostbucht des Wörthersees am Rande des Sattnitzzuges und umfasst Gebietsteile der Gemeinden Keutschach, Maria Wörth und Klagenfurt Stadt.
(3) Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sind in der Anlage festgelegt.
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