(1) Das Landschaftsschutzgebiet „Hörzendorfer See – Tanzenberg“ weist einen hohen Grad an Naturbelassenheit auf. Das Gebiet verfügt über ein abwechslungsreiches Oberflächenrelief und ein vielfältiges Mosaik aus Trocken- und Feuchtwäldern, stehenden und fließenden Gewässern, extensiv genutzten Wiesenflächen sowie Biotopen (Hecken, Feldgehölze, Feuchtflächen, Gewässer, Extensivgrünland und Streuobstbestände). Das Gebiet ist geprägt durch das Schloss Tanzenberg sowie den Hörzendorfer See und den Tanzenberger See. Besonders hervorzuheben ist auch die Naturlandschaft südlich des Hörzendorfer Sees und westlich der Karnburger Straße.
(2) Die Verordnung dient der Bewahrung der besonderen landschaftlichen Eigenart, der Vielfalt der Landschaft sowie der historisch bedeutsamen Landschaftsteile des Landschaftsschutzgebietes „Hörzendorfer See – Tanzenberg“.
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