LandesrechtKärntenVerordnungenLandschaftsschutzgebiet „Hörzendorfer See – Tanzenberg“§ 1

§ 1§ 1Schutzgebiet

In Kraft seit 01. März 2020
Up-to-date

(1) Der Hörzendorfer See und seine Umgebung wird zum Landschaftsschutzgebiet „Hörzendorfer See – Tanzenberg“ erklärt.

(2) Das Landschaftsschutzgebiet „Hörzendorfer See – Tanzenberg“ befindet sich im Süden der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan und umfasst Flächenanteile der Katastralgemeinden Projern, Galling und Tanzenberg. Das 455,92 ha große Gebiet wird durch die in Nord-Süd-Richtung verlaufende L 71a Karnburger Straße in zwei Hälften geteilt.

(3) Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sind in der Anlage festgelegt.

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