(1) Das Europaschutzgebiet „Tscheppaschlucht – Ferlacher Horn“ umfasst Gebietsteile der Stadtgemeinde Ferlach (politischer Bezirk Klagenfurt-Land) und ist innerhalb der im Abs. 2 umschriebenen Grenzen in den Katastralgemeinden Unterloibl, Ferlach, Waidisch und Loiblthal gelegen.
(2) Die Grenzen des Europaschutzgebietes sind in der Anlage A festgesetzt.
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