LandesrechtKärntenVerordnungenEuropaschutzgebiet „Trögerner Klamm“§ 1

§ 1§ 1Schutzgebiet

In Kraft seit 20. Dezember 2018
Up-to-date

(1) Das Europaschutzgebiet „Trögerner Klamm“ umfasst Gebietsteile der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach (politischer Bezirk Völkermarkt) und ist innerhalb der im Abs. 2 umschriebenen Grenzen in den Katastralgemeinden Ebriach und Trögern gelegen.

(2) Die Grenzen des Europaschutzgebietes sind in der Anlage A festgesetzt.

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