(1) Das Europaschutzgebiet „Tiffen“ umfasst Gebietsteile der Gemeinden Himmelberg und Steindorf am Ossiacher See (politischer Bezirk Feldkirchen) und ist innerhalb der im Abs. 2 umschriebenen Grenzen in den Katastralgemeinden Stiegl, Saurachberg, Ossiachberg und Tiffen gelegen.
(2) Die Grenzen des Europaschutzgebietes sind in der Anlage A festgesetzt.
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