(1) Die in der Marktgemeinde Velden am Wörthersee und in der Marktgemeinde Rosegg gelegenen Gebietsteile werden zum Europaschutzgebiet „Rosegger Drauschleife und Umgebung“ erklärt.
(2) Das Europaschutzgebiet „Rosegger Drauschleife und Umgebung“ umfasst Gebietsteile der Marktgemeinde Rosegg und der Marktgemeinde Velden am Wörthersee (politischer Bezirk Villach Land) und ist innerhalb der im Abs. 3 umschriebenen Grenzen in den Katastralgemeinden Berg, Rosegg, Emmersdorf, Augsdorf und Latschach an der Drau gelegen.
(3) Die Grenzen des Europaschutzgebietes sind in der Anlage A festgesetzt.
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