(1) Das Europaschutzgebiet „Ossiacher Tauern“ umfasst Gebietsteile der Stadtgemeinde Villach (politischer Bezirk Villach Stadt), der Gemeinden Wernberg (politischer Bezirk Villach Land) und Ossiach (politischer Bezirk Feldkirchen) und ist innerhalb der im Abs. 2 umschriebenen Grenzen in den Katastralgemeinden Gratschach, Ossiach, Wernberg I und Umberg gelegen.
(2) Die Grenzen des Europaschutzgebietes sind in der Anlage A festgesetzt.
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