(1) Das Europaschutzgebiet „Michaelergraben“ umfasst Gebietsteile der Stadtgemeinde Völkermarkt (politischer Bezirk Völkermarkt) und der Marktgemeinde Brückl (politischer Bezirk St. Veit) und ist innerhalb der im Abs. 2 umschriebenen Grenzen in den Katastralgemeinden Johannserberg, Korb und Mittertrixen gelegen.
(2) Die Grenzen des Europaschutzgebietes sind in der Anlage A festgesetzt.
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