LandesrechtKärntenVerordnungenEuropaschutzgebiet „Koschuta“§ 1

§ 1§ 1Schutzgebiet

In Kraft seit 20. Dezember 2018
Up-to-date

(1) Das Europaschutzgebiet „Koschuta“ umfasst Gebietsteile der Gemeinde Zell (politischer Bezirk Klagenfurt-Land) und ist innerhalb der im Abs. 2 umschriebenen Grenzen in den Katastralgemeinden Zell im Winkel und Zell bei der Pfarre gelegen.

(2) Die Grenzen des Europaschutzgebietes sind in der Anlage A festgesetzt.

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