(1) Das Europaschutzgebiet „Kleinobir“ umfasst Gebietsteile der Gemeinden Zell (politischer Bezirk Klagenfurt-Land) und Gallizien (politischer Bezirk Völkermarkt) und ist innerhalb der im Abs. 2 umschriebenen Grenzen in den Katastralgemeinden Zell bei Sonnegg, Abtei und Enzelsdorf gelegen.
(2) Die Grenzen des Europaschutzgebietes sind in der Anlage A festgesetzt.
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