LandesrechtKärntenVerordnungenMustergeschäftsordnung für Tourismusverbände

Mustergeschäftsordnung für Tourismusverbände

In Kraft seit 25. Juli 2023
Up-to-date

§ 1 § 1

(1) In der Anlage zu dieser Verordnung ist die Mustergeschäftsordnung für Tourismusverbände enthalten.

(2) Die Mustergeschäftsordnung gilt für einen Tourismusverband, der innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten der Verordnung gemäß § 9 Abs. 1 K-TG keine Geschäftsordnung erlässt, bis zur Nachholung dieser Maßnahme.

§ 2 § 2

Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung der Landesregierung, mit der eine Mustergeschäftsordnung erlassen wird, LGBl. Nr. 75/2012, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 53/2015, außer Kraft.

Anlage

Anl. 1

Vergleiche Mustergeschäftsordnung in der Anlage zu LGBl Nr 61/2023