Betrauung eines Mitgliedes der Landesregierung mit der Funktion des Präsidenten der Bildungsdirektion für Kärnten
Vorwort
§ 1 § 1 Betrauung
Mit der Ausübung der Funktion des Präsidenten der Bildungsdirektion für Kärnten wird Herr Landesrat Ing. Daniel Fellner betraut.
§ 2 § 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft und gilt bis zum Ablauf der Gesetzgebungsperiode des Kärntner Landtages.