Vorwort
Mit der Ausübung der Funktion des Präsidenten der Bildungsdirektion für Kärnten wird Herr Landesrat Ing. Daniel Fellner betraut.
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft und gilt bis zum Ablauf der Gesetzgebungsperiode des Kärntner Landtages.