LandesrechtKärntenVerordnungenInhalt und Form der Anordnung zur Verbringung der Leiche

Inhalt und Form der Anordnung zur Verbringung der Leiche

In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date

§ 1 § 1

Für den Inhalt und die Form der Anordnung zur Verbringung der Leiche wird die in der Anlage enthaltene Vorlage festgelegt.

§ 2 § 2

Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

Anlage

Anl. 1

Vergleiche Anlage in LGBl Nr 91/2019