§ 1 § 1
Für den Inhalt und die Form der Anordnung zur Verbringung der Leiche wird die in der Anlage enthaltene Vorlage festgelegt.
§ 2 § 2
Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
Anlage
Anl. 1
Vergleiche Anlage in LGBl Nr 91/2019