LandesrechtKärntenVerordnungenPersönliche und fachliche Voraussetzungen für die Bestellung der Aufsichtsorgane nach dem Kärntner Jugendschutzgesetz und deren Nachweis

Persönliche und fachliche Voraussetzungen für die Bestellung der Aufsichtsorgane nach dem Kärntner Jugendschutzgesetz und deren Nachweis

In Kraft seit 12. April 2012
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