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Persönliche und fachliche Voraussetzungen für die Bestellung der Aufsichtsorgane nach dem Kärntner Jugendschutzgesetz und deren Nachweis
Persönliche und fachliche Voraussetzungen für die Bestellung der Aufsichtsorgane nach dem Kärntner Jugendschutzgesetz und deren Nachweis
In Kraft seit 12. April 2012
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