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Bestimmung jener Tiere, die wegen der von ihnen ausgehenden Gefahr für die körperliche Sicherheit von Menschen als gefährlich anzusehen sind
Bestimmung jener Tiere, die wegen der von ihnen ausgehenden Gefahr für die körperliche Sicherheit von Menschen als gefährlich anzusehen sind
In Kraft seit 06. April 1991
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