§ 2
Versteigerungs- und Pachtbedingungen,
Kundmachung der öffentlichen
Versteigerung der Gemeindejagd,
Niederschrift über die Versteigerung
der Gemeindejagd (zu § 28 Abs 10)
Die vom Bürgermeister festzulegenden Versteigerungs- und Pachtbedingungen haben dem Muster der Anlage 3, die Kundmachung der Versteigerung der Gemeindejagd dem Muster der Anlage 4 und die Versteigerungsniederschrift dem Muster der Anlage 5 zu entsprechen.
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