§ 2
Behandlungsanlagen
Behandlungsanlagen und deren Standorte im Entsorgungsbereich gemäß § 1 Abs 1:
1. Massenabfalldeponie Schüttbach/Baldramsdorf:
Der Standort liegt in der Gemeinde Baldramsdorf auf den Grundstücken 1629/1, 1632/1, 1635, 1636, 1637/1, 1637/2, 1638/1, 1665/1 und 1701/15 sowie der Baufläche 246, alle KG Baldramsdorf;
2. Massenabfalldeponie Hörtendorf:
Der Standort liegt in der Stadtgemeinde Klagenfurt auf dem Grundstück 1374, KG Hörtendorf;
3. Reststoff- und Massenabfalldeponie Tainach/Höhenbergen:
Der Standort liegt in der Stadtgemeinde Völkermarkt auf den Grundstücken bzw. Teilen der Grundstücke 37, 91/1, 91/2 und 91/3, alle KG Höhenbergen;
4. Massenabfalldeponie Hart:
Der Standort liegt in der Marktgemeinde Lavamünd auf den Grundstücken 50, 53 und 58, alle KG Lavamünd.
5. Umladestation Schüttbach/Baldramsdorf:
Der Standort liegt in der Gemeinde Baldramsdorf auf dem Grundstück 1637/1, KG Baldramsdorf;
6. Umladestation Hörtendorf:
Der Standort liegt in der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee auf dem Grundstück 1374, KG Hörtendorf;
7. Umladestation Höhenbergen:
Der Standort liegt in der Stadtgemeinde Völkermarkt auf dem Grundstück 91/3, KG Höhenbergen;
8. Umladestation St. Andrä:
Der Standort liegt in der Stadtgemeinde St. Andrä auf den Grundstücken 590/5, KG Kleinrojach, und 1404, KG Eitweg.
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