§ 7
Außerkrafttreten von Vorschriften
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die als landgesetzliche Vorschriften in Geltung stehenden Bestimmungen der Verordnung der Kärntner Landesregierung über den Schutz von Pflanzen und Tieren, LGBl. Nr 74/1972, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 39/1976 und LGBl. Nr 46/1976, außer Kraft.
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