§ 1
Planungsraum
(l) Für den Raum Klagenfurt wird das in der Anlage enthaltene Entwicklungsprogramm festgelegt.
(2) Das Entwicklungsprogramm erstreckt sich auf die Gebiete der Gemeinden Ebental, Grafenstein, Keutschach, Klagenfurt, Köttmannsdorf, Krumpendorf, Magdalensberg, Maria Rain, Maria Saal, Maria Wörth, Moosburg, Poggersdorf und Pörtschach am Wörther See.
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