§ 1
Planungsraum
(l) Für den politischen Bezirk St. Veit an der Glan wird das in der Anlage enthaltene Entwicklungsprogramm festgelegt.
(2) Das Entwicklungsprogramm erstreckt sich auf die Gebiete der Gemeinden Althofen, Brückl, Eberstein, Frauenstein, Friesach, Gurk, Guttaring, Hüttenberg, Klein St. Paul, Kappel am Krappfeld, Liebenfels, Metnitz, Mölbling, St. Georgen am Längsee, St. Veit an der Glan, Straßburg und Weitensfeld-Flattnitz.
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