§ 1
Planungsraum
(l) Für das Gebiet des Mirnock und der Verditz wird das in der Anlage l enthaltene Entwicklungsprogramm festgelegt.
(2) Das Entwicklungsprogramm erstreckt sich auf die Gemeinde Fresach und Teile der Gemeinde Feld am See, Ferndorf und Treffen.
(3) Die Grenzen des Planungsraumes sind in der Anlage 2 festgelegt.
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