§ 1
Planungsraum
(l) Für den Raum Villach wird das in der Anlage enthaltene Entwicklungsprogramm festgelegt.
(2) Das Entwicklungsprogramm erstreckt sich auf die Gebiete der Gemeinden Arnoldstein, Finkenstein, Ossiach, Steindorf, Treffen, Villach, Weißenstein und Wernberg.
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