Das Objektivierungsverfahren besteht aus einzelnen oder allen der nachstehend angeführten Verfahrensschritten:
1. Beurteilung und Analyse der Bewerbungsunterlagen;
2. Schriftliche Arbeit;
a) praktisches Fallbeispiel;
b) allgemeines Thema;
c) Tests zum Nachweis praktischer Fähigkeiten, wie Rechtschreibtests, Tests zum Nachweis der PC-Anwenderkenntnisse/Beherrschung der PC-Tastatur, der EDV-Kenntnisse (MS Office, insbesondere Word und Excel) sowie sonstige fachliche Eignungstests;
3. Psychologische(r) Persönlichkeitstest(s);
4. Berufskundlich-psychologische Eignungstests;
5. Interview;
6. Bewerbergespräch.
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