Für Bewerber um freie Planstellen für eine Verwendung der
a) Modellfunktion Gehobene medizinisch-technische Dienste (MTD),
b) Modellfunktionen Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Fachexperten, Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Spezialisten, Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Sachbearbeitung,
c) Modellfunktion Erzieher,
d) Entlohnungsgruppe k 2 im Entlohnungsschema k: Med.-technischer Dienst, Dienst der Sozialarbeiter, Dienst der Psychotherapeuten, Dienst der Musiktherapeuten, kardiotechnischer Dienst und Dienst der Hebammen,
e) Entlohnungsgruppe k 3 im Entlohnungsschema k: Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege,
f) Entlohnungsgruppe k 4 im Entlohnungsschema k: Dienst der Erzieher und der Kindergärtner,
g) Entlohnungsgruppe k 6 im Entlohnungsschema k: Sanitätshilfsdienst, Altenhelfer, Medizinische Assistenzberufe, Dienst der Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz,
h) Entlohnungsgruppe k 7 im Entlohnungsschema k: Dienst der Werkstätten- und Betriebsleiter,
i) Entlohnungsgruppe k 8 im Entlohnungsschema k: Handwerklicher Fachdienst oder
j) Entlohnungsgruppe k 9 im Entlohnungsschema k: Handwerklicher Hilfsdienst
hat das Objektivierungsverfahren – sofern nicht § 10 anzuwenden ist – jedenfalls aus folgenden Verfahrensschritten zu bestehen:
1. Beurteilung und Analyse der Bewerbungsunterlagen gemäß § 4 Z 1 und § 5;
2. Interview gemäß § 4 Z 5 und § 9.
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