§ 5 § 5 — Nationalpark Hohe Tauern
Gliederung
II. Abschnitt Kernzone
§ 5 § 5
Rückverweise
Die Grenzen der Kernzone des Nationalparks Hohe Tauern sind in den im § 1 Abs 2 angeführten planlichen Darstellungen festgelegt.
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