§ 3
Zielsetzungen
1. Der Nationalpark soll in seiner völligen oder weitgehenden Ursprünglichkeit zum Wohle der Bevölkerung der Regionen und der Republik Österreich, zum Nutzen der Wissenschaft und zur Förderung der regionalen Wirtschaft erhalten werden.
2. Die für den Nationalpark charakteristische Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume und seine historisch bedeutsamen Objekte und Landschaftsteile sollen bewahrt werden.
3. Der Nationalpark soll einem möglichst großen Kreis von Menschen auch in aller Zukunft ein eindrucksvolles Naturerlebnis ermöglichen.
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