§ 2
Nationalparkregionen
(1) Die Gebiete der Gemeinden Heiligenblut, Großkirchheim, Mörtschach und Winklern bilden zusammen die "Nationalparkregion Oberes Mölltal".
(2) Die Gebiete der Gemeinden Mallnitz und Malta sowie der sich nördlich der Möll befindliche Teil der Gemeinde Obervellach bilden zusammen die "Nationalparkregion Mallnitz-Hochalmspitze".
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