§ 10 § 10 — Nationalpark Hohe Tauern
Gliederung
IV. Abschnitt Außenzone
§ 10 § 10
Rückverweise
Die Grenzen der Außenzone des Nationalparks Hohe Tauern sind in den im § 1 Abs 2 angeführten planlichen Darstellungen festgelegt.
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