Grenzen des Sonderschutzgebietes “Großglockner-Pasterze”
Das Sonderschutzgebiet “Großglockner-Pasterze” liegt innerhalb der nachstehend beschriebenen Grenzen in der KG Zlapp und Hof. Die Grenzbeschreibung beginnt am Fuscherkarkopf (Höhenkote 3331), das ist der Schnittpunkt der Grundstücke 1024/1 und 1027/1 mit der Landesgrenze zwischen Kärnten und Salzburg. Die Grenze verläuft sodann im Uhrzeigersinn von einem gedachten Mittelpunkt des Schutzgebietes, ausgehend vom oben genannten Punkt geradlinig in Richtung Südwesten, querend das Grundstück 1027/1, bis zum nördlichsten Punkt des Grundstückes 1025/2; sodann weiter entlang der Außengrenze der Grundstücke 1027/1, 1211 (Gamsgrubenweg), 1025/1 und 1027/1 bis zum Schnittpunkt der Außengrenze des Nationalparks mit den Grundstücken 1027/1 und 1024/2; dann weiter entlang der Außengrenze des Nationalparks bis zum Schnittpunkt der Grundstücke 1027/1, 1029/1 und 1029/3; von diesem Punkt weiter entlang der Außengrenze der Grundstücke 1027/1, 1026/1, 1027/1 bis zur gemeinsamen Landesgrenze mit Tirol und dann in Richtung Norden entlang der gemeinsamen Landesgrenze bis zum Ausgangspunkt dieser Beschreibung.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise