LandesrechtSteiermarkVerordnungenAusbildung und Prüfung zur Facharbeiterin/zum Facharbeiter und zur Meisterin/zum Meister auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft§ 9

§ 9Zeugnis der Facharbeiterinnenprüfung/Facharbeiterprüfung

In Kraft seit 10. März 2017
Up-to-date