LandesrechtSteiermarkVerordnungenAusbildung und Prüfung zur Facharbeiterin/zum Facharbeiter und zur Meisterin/zum Meister auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft§ 4

§ 4Anzahl der Lehrlinge pro Betrieb

In Kraft seit 10. März 2017
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