§ 1 Aufgaben und Zusammensetzung der Kommission
In Kraft seit 01. Januar 2011
Up-to-date
Die Aufgaben und die Zusammensetzung der beim Amt der Landesregierung eingerichteten land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrerschutzkommission – im Folgenden kurz als Kommission bezeichnet – ergeben sich aus § 7 des Salzburger land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrerdiensthoheitsgesetzes 1981.
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