(1) Das Gewaltschutzkonzept ist auf die standortspezifische Sicherstellung eines gewaltfreien Betriebs für Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe auszulegen und muss den Prinzipien Prozessorientierung, Partizipation und Transparenz folgen.
(2) Das Gewaltschutzkonzept hat jedenfalls folgende Punkte zu enthalten:
1. Darstellung des Geltungsbereiches und des rechtlichen Rahmens (inkl. Verhaltenskodex/Verhaltensleitlinie der Organisation);
2. Bestandsaufnahme, Risikoanalyse und Identifizierung der Gefährdungslagen;
3. Maßnahmen der Prävention und Intervention (Interventions- und Krisenpläne);
4. Beschreibung der Kommunikation (Informationsvermittlung zum Thema Gewalt(-schutzkonzept) sowie Informationsweitergabe, Mitteilungs- und Meldepflichten);
5. Dokumentation, Monitoring und Evaluierung.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 151/2024
§ 11a LEVO-StBHG · LEVO-StBHG · StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung 2015 – LEVO-StBHG 2015
§ 11a § 11a
…In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 151/2024 treten der 2a. Abschnitt samt den § 9a, § 9b, § 9c sowie § 10 Abs. 12 und die Anlagen 1, 2 und 3 mit 31. Dezember 2024 in Kraft. (16) In der Fassung…
Rückverweise