§ 1 Aufgaben und Zusammensetzung der Kommission
In Kraft seit 07. September 2001
Up-to-date
Die Aufgaben und die Zusammensetzung der Landes-Bedienstetenschutzkommission beim Amt der Landesregierung - im Folgenden kurz als Kommission bezeichnet - ergeben sich aus den §§ 48, 50 Abs. 1, 52 Abs. 2 und 53 des Bediensteten-Schutzgesetzes.
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