§ 5 § 5 — Naturschutzgebiet Donatuskreuz
Rückverweise
Die rechtmäßige Ausübung der Jagd, eingeschränkt durch die Verbote des § 3 Abs. 2 Z 1, 3, 5 bis 9, 11, 13 und 14, wird durch diese Verordnung nicht berührt.
Keine Ergebnisse gefunden