Burgenländische Rettungsbeitragsverordnung 2026
Vorwort/Präambel
Für das Kalenderjahr 2026 wird der Rettungsbeitrag je Einwohner mit 66,11 Euro festgesetzt.
(1) Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Burgenländische Rettungsbeitragsverordnung 2025, LGBl. Nr. 4/2025, außer Kraft.