§ 3 Inkrafttreten und Übergangsbestimmung — Übertragung von behördlichen Zuständigkeiten der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003
Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung LGBl. Nr. 34/2026 anhängigen Verfahren sind von der bis dahin zuständigen Behörde abzuschließen.
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