Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt mit 29. Dezember 2025 in Kraft.
(2) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung LGBl. Nr. 103/2025 anhängigen Verfahren sind von der bis dahin zuständigen Behörde weiterzuführen.
(3) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 27. Dezember 2026 außer Kraft.
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