Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Schandorf vom 15.12.2023, ohne Zahl, mit der entsprechend der Vermessungsurkunde 11734,1 der Landesvermesser Ehrlich GmbH, vom 10.10.2022, Trennstücke der Grundstücke 3787/4 und 3789/1 KG Schandorf ins öffentlichen Gut gewidmet werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
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