LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kemeten

Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kemeten

In Kraft seit 08. Juli 2025
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Gemeinde Kemeten wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.