Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Litzelsdorf vom 6.12.2024, ohne Zahl, mit der entsprechend dem Teilungsplan der Landesvermesser Ehrlich GmbH, GZ: 13630, vom 17.06.2024, ein Trennstück vom öffentlichen Gut entwidmet wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
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