Vorwort
Die Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Stadtschlaining (Nr. 34051 Neumarkt im Tauchental) und der Gemeinde Weiden bei Rechnitz (Nr. 34001 Allersdorf) wird nach Maßgabe des § 2 geändert.
(1) Die Stadtgemeinde Stadtschlaining (Nr. 34051 Neumarkt im Tauchental) und die Gemeinde Weiden bei Rechnitz (Nr. 34001 Allersdorf), beide Gerichts- und Verwaltungsbezirk Oberwart, werden derart geändert, dass die Grundstücke 2006/1, 2008/3, 2008/4 und 2009 der Stadtgemeinde Stadtschlaining (Nr. 34051 Neumarkt im Tauchental) von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Gemeinde Weiden bei Rechnitz (Nr. 34001 Allersdorf) eingegliedert, sowie die Grundstücke 252/1, 252/2, 313/1, 387/37 und 387/38 der Gemeinde Weiden bei Rechnitz (Nr. 34001 Allersdorf) von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Stadtgemeinde Stadtschlaining (Nr. 34051 Neumarkt im Tauchental) eingegliedert werden.
(2) Der neue Grenzverlauf ist in der Anlage ersichtlich.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
Anhänge
AnlagePDF