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Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Stadtschlaining und der Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka
§ 3
§ 3
In Kraft seit 01. Januar 2026
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§ 3 — Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Stadtschlaining und der Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
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