Vorwort
§ 1
§ 1
Für die Gemeinde St. Andrä am Zicksee wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 15. Juni 2025 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 13. Juli 2025 bestimmt.
§ 3
§ 3
Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 21. März 2025.