(1) Diese Verordnung LGBl. Nr. 9/2025 tritt mit dem Tag ihrer Kundmachung in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung LGBl. Nr. 9/2025 tritt die Referatseinteilung LGBl. Nr. 7/2020, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 3/2024, außer Kraft.
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