Vorwort
Für das Kalenderjahr 2025 wird der Rettungsbeitrag je Einwohner mit 55,50 Euro festgesetzt.
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Burgenländische Rettungsbeitragsverordnung 2024, LGBl. Nr. 19/2024, außer Kraft.