Besamungstarif für die künstliche Besamung, Aufhebung
Vorwort
§ 1
§ 1 Aufhebung
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Juni 1993 über den Besamungstarif für die künstliche Besamung, LGBl. Nr. 61/1993, wird aufgehoben.
§ 2
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.