LandesrechtBurgenlandVerordnungenBurgenländische ASP-Präventionsverordnung 2025

Burgenländische ASP-Präventionsverordnung 2025

In Kraft bis 31. Dezember 2025
Up-to-date

§ 1

§ 1 Maßnahmen

Die Jagd auf Schwarzwild zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist mit elektronischen Zieleinrichtungen, wie Restlichtverstärkern, Thermalzielfernrohren oder Wärmebildkameras erlaubt.

§ 2

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft und am 31. Dezember 2025 außer Kraft.