Vorwort
Die Jagd auf Schwarzwild zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist mit elektronischen Zieleinrichtungen, wie Restlichtverstärkern, Thermalzielfernrohren oder Wärmebildkameras erlaubt.
Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft und am 31. Dezember 2025 außer Kraft.