Burgenländische ASP-Präventionsverordnung 2025
Vorwort
§ 1
§ 1 Maßnahmen
Die Jagd auf Schwarzwild zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist mit elektronischen Zieleinrichtungen, wie Restlichtverstärkern, Thermalzielfernrohren oder Wärmebildkameras erlaubt.
§ 2
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft und am 31. Dezember 2025 außer Kraft.