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Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2025

In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date

§ 1

§ 1 Höhe der Jagdkartenabgabe

Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:

1. Jagdkarte 74,90 Euro

2. Jagdgastkarte für

a) einen Tag 23,50 Euro

b) einen Monat 45,40 Euro

§ 2

§ 2 Geltungsbereich

Die Jagdkartenabgabe gilt für Jagdkarten des Jagdjahres 2025, das ist vom 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025.

§ 3

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft; gleichzeitig tritt die Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2024, LGBl. Nr. 66/2023, außer Kraft.