Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2025
Vorwort
§ 1
§ 1 Höhe der Jagdkartenabgabe
Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:
1. Jagdkarte 74,90 Euro
2. Jagdgastkarte für
a) einen Tag 23,50 Euro
b) einen Monat 45,40 Euro
§ 2
§ 2 Geltungsbereich
Die Jagdkartenabgabe gilt für Jagdkarten des Jagdjahres 2025, das ist vom 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025.
§ 3
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft; gleichzeitig tritt die Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2024, LGBl. Nr. 66/2023, außer Kraft.